Fallbeispiele

 

Tricksen mit gekündigten Darlehen

Von Prof. Dr. Klaus Wehrt

 

Buxtehude, 21.05.08: Die Darlehenszinsen steigen auf breiter Front. Die Bauherren, die neue Kredite aufnehmen müssen, ärgern sich. Die Immobilienverkäufer, die Darlehen mit festgeschriebenen Zinsen vorzeitig ablösen möchten, freuen sich über niedrige Vorfälligkeitsentschädigungen. Und was ist mit jenen Schuldnern, denen die Bank das Darlehen vorzeitig wegen Zahlungsverzug, wegen nicht ausreichender Besicherung oder aus anderen triftigen Gründen kündigte?

 

Dieser Artikel soll dazu beitragen, ihre Stimmung aufzuhellen. Nicht selten liegt die Kündigung schon einige Zeit zurück. Das Darlehen ist fällig gestellt, die Vorfälligkeitsentschädigung kalkuliert und zurzeit häufen sich die Verzugszinsen an, weil der Darlehensnehmer sich außerstande sieht, das gekündigte Darlehen umzufinanzieren oder die beliehene Immobilie zeitgerecht zu veräußern.

 

Im Fall des Herrn Wolter (Name geändert) wurde das Darlehen über 350.000 EUR schon vor dreieinhalb Jahren gekündigt. Das war im Oktober 2004. Die Zinsen des Darlehens waren damals noch für fünf Jahre festgeschrieben. Für die Vorfälligkeitsentschädigungskalkulation benutzte die Bank seinerzeit einen Wiederanlagezinssatz von 3%. Da der Darlehenszinssatz 6% betrug, berechnete sie flugs eine Zinsentschädigung von jährlich 3%. Über 5 Jahre macht das 15% des Darlehenskapitals, abgezinst noch 13-14%, also ca. 48.000 EUR. Somit belief sich die fällige Schuld nicht auf nur 350.000 EUR, sondern auf knapp 400.000 EUR.

 

Und seit dreieinhalb Jahren summieren sich die Verzugszinsen auf diese Schuld. Zwar konnte Herr Wolter immer mal wieder einen kleinen Betrag auf die Verbindlichkeit leisten, doch was mag ein erschöpfter Schwimmer schon gegen die starke Strömung ausrichten, die ihn immer weiter in den Schuldenstrudel zieht?

 

Kurzum Herr Wolter schuldete im März 2008, zu jenem Zeitpunkt, zu dem er die vermaledeite Immobilie endlich mit einem erheblichen Abschlag verkaufte, seiner Bank 480.000 EUR. Das sind 130.000 EUR mehr als die Darlehensschuld zum Zeitpunkt der Kündigung.

 

Der bankliche Rechenweg im Stenostil:


Oktober 2004: Darlehensrestschuld plus Vorfälligkeitsentschädigung.
Oktober 2004 – März 2008: Verzugszinsen auf die oben kalkulierte Schuld.

 

Klingt gut. Ist aber rechtlich nicht haltbar. Korrekt wäre zu rechnen:
Oktober 2004: Darlehensrestschuld.


Oktober 2004 – März 2008: Verzugszinsen auf das Darlehenskapital.
März 2008: Vorfälligkeitsentschädigung

 

Das Restkapital belief sich im Oktober 2004 auf einen Betrag von 350.000 EUR. Diesem Kapital hätten sich in den letzten dreieinhalb Jahren noch ca. 70.000 EUR Verzugszinsen hinzugesellt: 420.000 EUR. Und die Vorfälligkeitsentschädigung!

 

Im März 2008 hatte das Darlehen noch eine Restlaufzeit von eineinhalb Jahren. Die Wiederanlagezinssätze lagen bei 4,3%. Mithin belief sich der jährliche Zinsschaden auf nur noch 1,7%. Über eineinhalb Jahre gerechnet, ergeben sich ca. 2,5% des Darlehenskapitals. Das aber sind gerade einmal 8.750 EUR. Damit belief sich die Gesamtschuld zum Zahlungstermin im März nicht auf 480.000, wie von der Bank berechnet, sondern nur auf knapp 430.000 EUR. Es wurden schlicht 50.000 EUR zuviel verlangt.

 

Herr Wolter ist froh, dass er gutachterliche Hilfe in Anspruch genommen hat und freut sich jetzt über eine Erstattung von mehr als 50.000 EUR.

 

Während jener Zeit, innerhalb der sich der Häuslebauer mit der Rückzahlung seiner Schuld in Verzug befindet, ist es der Darlehensgeberin gestattet, den Vertragszinssatz als Verzugszins zu fordern. Sie darf ihren Verzugsschaden aber auch nach der Formel Basiszinssatz plus 2,5 Prozentpunkte (bei Verbraucherdarlehen) oder Basiszinssatz plus 5 Prozentpunkte (bei den übrigen Darlehen) berechnen. Insofern hat sie ein Wahlrecht, mit dem sie auf jeden Fall absichern kann, dass sie für die Zeit des Zahlungsverzuges nicht weniger als den Vertragszinssatz des Darlehens kassiert.

 

Würde ihr für diesen Zeitraum auch noch eine Vorfälligkeitsentschädigung zustehen, so wäre sie doppelt kompensiert, denn in der Zeit der Säumnis entsteht kein banklicher Zinsschaden.


Zudem verlangt schon die Idee der Vorfälligkeitsentschädigung, dass die Darlehensvaluta an die Bank zurückgezahlt wurde. Wie soll eine Bank ansonsten die Wiederanlagegeschäfte vornehmen, mit denen der Zinsschaden ausgeglichen werden soll?

 

Herr Wolter zahlte erst Ende März 2008 zurück. Mithin konnten auch erst zu diesem Zeitpunkt die Wiederanlagegeschäfte zu den damals aktuellen Zinssätzen durchgeführt werden.

 

In Zeiten fallender Zinsen stellte es übrigens für die Kreditwirtschaft eine Selbstverständlichkeit dar, die Vorfälligkeitsentschädigungen zum eigentlichen Rückzahlungstermin neu zu berechnen. In vielen Fällen stieg dabei nämlich der Schaden an. Das Argument war stets das Gleiche: das erst geraume Zeit nach der Kündigung zurückgeführte Kapital könne nur noch zu den reduzierten Zinsen angelegt werden. Heute tun sich dagegen die Institute schwer, die Entschädigungen zum Rückzahlungstermin neu zu kalkulieren und auf die Verzugszinsen für bereits in Rechnung gestellte Vorfälligkeitsentschädigungen zu verzichten.

 

Ein Blick in Rechtsprechung und Literatur stärkt die hier vertretene Position. In ständiger Rechtsprechung stellt der BGH in Bezug auf die Vorfälligkeitsentschädigung auf den Zeitpunkt der Rückzahlung ab. Und auch die Literatur liefert insoweit ein fast einhelliges Meinungsbild: Für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung kommt es auf den Termin der Rückzahlung und nicht auf den Termin der Kündigung an.

 

Quelle : Wehrt & Hahn.de

 

 

 

Banken - und Sparkassen vergreifen sich an Kundengelder

 

Was bedeutet " unkorrekte Wertstellung "

 

Die Bankenbranche provitiert von " Wertstellungsgewinnen " und kalkuliert sie mit durchschnittlich zwei Promille der Kontenumsätze in die Gewinnvorausschau ein. Wenn ein Unternehmen im Jahr 1 Million Euro über das Girokonto umsetzt, werden ihm im Schnitt 2.000,00 Euro entzogen.  Über  10  Jahre   verzinseszinst   ergeben   sich   daraus  rund

 

                              38.000,00 Euro

 

Eine Million Umsatz auf dem Girokonto erreicht heutzutage ein kleiner Handwerker. Wertstellungsmanipulation ist aber nur eine von vielen Möglichkeiten dem Unternehmen Eigenkapital zu entziehen. Beträchtlich, vor allem bei langjähriger Bankverbindung und hohen Umsätzen auf dem Kontokorrentkonto, das im Minus geführt wird.

 

Der Umsatz eines Betriebes ist hier nicht gemeint, sondern der Kontoumsatz.

 

Aufruf : Handeln Sie jetzt !!! Hohlen Sie sich ihre Kontoauszüge und vergleichen Sie den Wertstellungstag mit dem Buchungstag. Beide müssen übereinstimmen. Sollte es hier Differenzen geben, ist dies schon ein Beweis dafür, das Ihre Bank oder Sparkasse unrechtmäßig in Ihr Konto eingegriffen hat.

 

Erster Anspruch : Saldendifferenz

 

Zunächst kann der Kontoinhaber verlangen, dass die Bank oder Sparkasse in Folge unzutreffender Wertstellung, unrichtiger Gebühren oder nicht erfolgter Zinsanpassung die zu viel berechneten Zinsen erstattet.

 

Dies kann, und auch hier schlägt sich der Zinseszinsefekt nieder, je nach Höhe der Inanspruchnehme des Kontos, Art und Umfang der unzutreffenden Berechnung sowie Zeitdauer der Kontoführung eine nicht unerhebliche Summe sein. 

 

Zweiter Anspruch : Der Schadenersatz

 

Wichtig für den Kontoinhaber ist es, zu wissen,dass die Bank oder Sparkasse nicht nur die zuviel berechneten Zinsen erstatten muss, sondern zusätzlich ist ein Schadenersatz in gleicher Höhe wie der Kontokorrent von Seiten der Bank oder Sparkasse eingestellt wurde, zu zahlen. Dieser wurde in der Vergangenheit vom Bundesgerichtshof pauschal mit einer Höhe 5% über dem Basiszinssatz in Ansatz gebracht. Der Schadenersatz fällt also ab den Zeitpunkt an, an dem das Geldinstitut die Kontokorrentkosten in Rechnung gebracht hat. Nimmt man anstelle des Schadenersatztes die Nutzungsentschädigung findet bei Inanspruchnahme des Kontokorrents so kein Ausgleich statt. Der Kundenschaden muss in gleicher Höhe ausgeglichen werden. Rechnet man 5% über dem Basiszinz ca. 12 % ist diese Rechnungsmethode sehr Bankenfreundlich. So sieht ein durchaus realistische Kotokorrentzins aus: KK Zins 12,75 % plus 1,00 % Bearbeitungsgebühr zuzüglich 5,00 % Überziehungszins (geduldet aber nicht genehmigt )

 

                                      ***18,75 % ***

 

Die Beispielrechnung würde sich in diesem Fall von 27.029,26 Euro auf 109.176,41 Euro erhöhen. Differenz 82.147,15 Euro.

 

Dritter Anspruch : Neuberechnung

 

Nicht zuletzt kann der Kunde von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass, das Konto unter Berücksichtigung der zutreffenden Zinssätze, richtiger Wertstellung und zutreffender Ansatz der Gebühren neu berechnet und auf diese Weise der zutreffende aktuelle Saldo auf Grundlage höchst,- und obergerichtliche Rechtsprechung ermittelt wird.

 

Fakt : Wertstellungsgewinn Bank = Kapitalschaden Kunde!!!

 

Die haben Jahr für Jahr 2 Promille des Bankenumsatzes als Wertstellungsgewinn einkalkuliert. Zitat eines ranghohen Ex-Bankers zur Manipultionspraxis einer süddeutschen ( öffentlich Rechtlichen ) Zentralbank.

 

Die Auswirkung von inkorrekter Wertstellung bei 100,00 Euro jährlich können Sie hier an dem Rechenbeispiel erkennen. Kleine Summe mit großer Wirkung.

 

Stichtagverzinsung / Wertstellung

 

Herausgabe von Nutzung nach gesetzlicher Bestimmung BGH

Endwert regelmäßiger Zahlungen

 

Ausgangsdaten:

 

Zurückliegend : 30,00 Jahre = 30 Rechnungsperiode/en

Zinssatz : 12,00% = 5,00 % über dem Basiszins

Falschberechnung : 100,00 EUR jährlich am Jahresanfang

Ergebnis:

 

Summe der Abgreife : 3.000,00 EUR

Zinsertrag : 24.029,26 EUR

-----------------------------------

Endwert : 27.029,26 EUR

Barwert : 902,18 EUR

Zahlungsverlauf (nur Jahreswerte)

 

( * = Zinseszinsrechnung )

Ende Zahlung Zinssumme Kapital

 

Jahr im Jahr lfd. Jahr

 

  1  100,00 EUR        12,00          112,00 EUR *

  2  100,00 EUR        25,44          237,44 EUR *

  3  100,00 EUR        40,49          377,93 EUR *

  4  100,00 EUR        57,35          535,28 EUR *

  5  100,00 EUR        76,23          711,52 EUR *

  6  100,00 EUR        97,38          908,90 EUR *

  7  100,00 EUR      121,07      1.129,97 EUR *

  8  100,00 EUR      147,60      1.377,57 EUR *

  9  100,00 EUR      177,31      1.654,87 EUR *

10  100,00 EUR      210,58      1.965,46 EUR *

11  100,00 EUR      247,85      2.313,31 EUR *

12  100,00 EUR      289,60      2.702,91 EUR *

13  100,00 EUR      336,35      3.139,26 EUR *

14  100,00 EUR      388,71      3.627,97 EUR *

15  100,00 EUR      447,36      4.175,33 EUR *

16  100,00 EUR      513,04      4.788,37 EUR *

17  100,00 EUR      586,60      5.474,97 EUR *

18  100,00 EUR      669,00      6.243,97 EUR *

19  100,00 EUR      761,28      7.105,24 EUR *

20  100,00 EUR      864,63      8.069,87 EUR *

21  100,00 EUR      980,38      9.150,26 EUR *

22  100,00 EUR   1.110,03   10.360,29 EUR *

23  100,00 EUR   1.255,23   11.715,52 EUR *

24  100,00 EUR   1.417,86   13.233,39 EUR *

25  100,00 EUR   1.600,01   14.933,39 EUR *

26  100,00 EUR   1.804,01   16.837,40 EUR *

27  100,00 EUR   2.032,49   18.969,89 EUR *

28  100,00 EUR   2.288,39   21.358,28 EUR *

29  100,00 EUR   2.574,99   24.033,27 EUR *

30  100,00 EUR   2.895,99   27.029,26 EUR *

 

Finanzieller  Verlust     *** 27.029,26 EUR ***

 

Fazit :

 

Der Kontoinhaber wäre, wenn die Bank oder Sparkasse sich an Höchst,- und obergerichtliche Rechtsprechung gehalten hätte, um genau diesen Betrag reicher gewesen. Nach der BGH-Entscheidung vom 17.02.1969 II RZ 30/65 ist die Verjährung einer in das Kontokorrent aufzunehmende Forderung bis zum Schluss der zur Zeit der Entstehung laufenden Rechnungsperiode gehemmt, gleichgültig, ob die Forderung in das Kontokorrent aufgenommen ist oder nicht. 

 

Im Klartext bedeutet dies, das erst wenn das Konto gekündigt wird, die Verjährung 3 Jahre beträgt. Sollte die Bank oder Sparkasse durch Wertstellungsfehler ect. dem Kunden Geld unberechtigt entzogen haben, kann dieser vom ersten Buchungstag an rückwirkend sein Geld zuzüglich einer Nutzungsentschädigung oder Schadenersatz zurück verlangen.

 

 

Zinsen und Wertstellung

Dubiose Kontenverwaltung der Banken

In der Kreisstadt Neuruppin (Landkreis Ostprignitz – Ruppin) haben Handwerker die Initiative "SOS Deutschland" gegründet und fordern von der brandenburgischen Landesregierung die Überprüfung von zwei Banken öffentlicher Bankinstitute. Die Handwerker haben den Verdacht, dass seit der Währungsunion Wertstellungen auf ihren Konten falsch abgerechnet worden sind, insbesondere durch unkorrekte Wertstellungen und falsche Zinsberechnungen.

 

Die Fälle

 

Eine der Betroffenen ist Monika Wieske. Der Baubetrieb ihres Mannes ging wegen schlechter Zahlungsmoral der Kunden Pleite. Als ihr Mann 2002 starb, erbte die Frau die Schulden. Die Bank betrieb nun die Zwangsversteigerung des privaten Wohnhauses, das als Absicherung von Geschäftskrediten gedient hatte.


Beim Versuch, die Zwangsversteigerung abzuwenden, kam ein Gutachter zu dem Schluss, dass ihre Bank die Forderungen zu hoch beziffert habe, insbesondere durch zu hoch berechnete Zinsen für einen gewährten Kredit. Die Forderung der Bank (etwa 140.000 Euro) müsste laut Frau Wieske um etwa 18.000 Euro niedriger sein. Vermutlich seien ihre Schulden noch geringer, denn wegen der enormen Gutachterkosten konnte sie nur die Kontenabrechnungen eines Jahres (1999) überprüfen lassen sowie die Höhe der aufgelaufenen Zinsen seit dem Tod ihres Mannes seit 2002. Monika Wieske glaubt, dass eine komplette Überprüfung ihrer Konten seit der Währungsunion dazu führen könnte, dass die von der Bank betriebene Zwangsversteigerung ihres Wohnhauses überflüssig wird.


Dass diese Vermutung nicht aus der Luft gegriffen ist, zeigt das Beispiel des Neuruppiner Brunnenbaumeisters Wolf Zimmermann: Er ist Kunde der gleichen Bank und ließ sämtliche Geschäftskonten seit der Währungsunion am 1. Juli 1990 durch einen Gutachter prüfen. Der Kontenprüfer stellte dabei einen Fehlbetrag von etwa 386.000 Euro fest.


In anderen Fällen stellten Gutachter auch bei Kunden einer Sparkasse fehlerhafte Kontenabrechnungen fest.

Falsche Zinsberechnungen

Die hohen Fehlbeträge kommen insbesondere durch zu hohe Zinsen zustande. So schloss Wolf Zimmermann z.B. 1991 einen Kreditvertrag über 125.000 D-Mark ab. Vereinbart war dabei ein variabler Zins, der sich am so genannten Bundesbankreferenzzins orientieren sollte. Das heißt, sinken die allgemeinen Zinsen, sinken auch die Kreditzinsen für Wolf Zimmermann. Die Bank senkte in den Folgejahren zwar auch die Zinsen, allerdings weit weniger als vorgeschrieben. Über mehrere Jahre verlangte sie drei Prozent Zinsen zu viel.

Falsche Wertstellungen

Weitere Fehlbeträge entstehen durch unkorrekte Wertstellungen. Unter Wertstellung versteht man den Tag, an dem ein Geldbetrag dem Konto gutgeschrieben wird, oder wann genau das Konto mit einer Abbuchung belastet wird. Hier fiel den Kontenprüfern unter anderem auf, dass insbesondere in den 90er Jahren das Konto von Wolf Zimmermann bei einer Überweisung noch vor der eigentlichen Buchung belastet wird.


Ein Beispiel: Ein Kunde tätigt am 6. November, einem Montag, eine Überweisung von 1.365 Mark. An diesem Tag wird der Betrag auch von der Bank gebucht. Wertgestellt, d.h. konkret vom Konto abgezogen, wird der Betrag aber schon am 2. November, vier Tage früher. Für Bankkunden, deren Konten im Minus stehen, bedeutet dies, sie zahlen für diesen Betrag vier Tage länger Zinsen. Umgekehrt wurden Gutschriften erst Tage nach der Buchung dem Konto gutgeschrieben. Hierzu gibt es aber seit langem eine klare Rechtssprechung: Buchung und Wertstellung müssen an einem Tag erfolgen.

Überprüfung von Konten

Mit Hilfe privater Kontenprüfer konnten schon viele Bankkunden Millionen an Fehlbeträgen erfolgreich zurück fordern. Zahlreiche Urteile und Vergleiche belegen, dass dies auch nach Jahren oder Jahrzehnten möglich ist.

Zwar gibt es laut Gesetz eine dreijährige Verjährungsfrist, doch diese Frist beginnt erst ab dem Tag, ab dem der Kunde Kenntnis über seine Ansprüche hat. Hinzu kommt, dass bedingt durch das Kontokorrent eine falsche Buchung in der Zukunft für immer und ewig einen falschen Saldo erzeugt und somit jeder zukünftige Rechnungsabschluss unrichtig ist und Anspruch auf Berichtigung besteht.

Im Falle des Neuruppiner Brunnenbaumeisters Wolf Zimmermann, der Fehlabrechnungen seit 1990 monierte, unterbreitete die Bank inzwischen ein Vergleichsangebot, dass zumindest einen Großteil des entstandenen Schadens ausgleichen würde.

Die Überprüfung von Konten lohnt sich insbesondere für Geschäftskunden oder für Privatkunden mit Krediten, auch der Dispokredit zählt dazu. Allerdings ist die Überprüfung sehr zeitaufwendig und dementsprechend teuer. Jeder Kontoauszug, jeder Bankbeleg muss dahingehend überprüft werden, ob die Bank die vertraglich vereinbarten sowie die gesetzlichen Vorschriften eingehalten hat.

 

Quelle : MDR Umschau